Beiträge vom Oktober, 2012

Lungenwürmer – Eine unterschätzte Gefahr!

Freitag, 12. Oktober 2012 14:10

12. Oktober 2012

Lungenwurm - angiostrongylus

Foto: Bayer

Hunde stecken sich typischerweise mit Lungenwürmern an, in dem sie mit Wurmlarven befallene Schnecken aufnehmen. Manche davon können winzig klein an Gräsern sitzen und so unbemerkt mit dem Grün gefressen werden. Möglich ist eine Ansteckung vermutlich aber auch über winzige Wurmlarven, die aus verendeten Schnecken austreten. Wie häufig dies vorkommt, ist kaum einem Hundebesitzer bewusst.

Studie in Deutschland: 60 von 810 Tieren betroffen

Betroffen sind mehr Hunde als vermutet. So wurde im Rahmen einer deutschlandweiten Studie bei 60 von 810 Hunden (7,4 %) mit Krankheitssymptomen ein Befall mit dem Lungenwurm Angiostrongylus vasorum nachgewiesen. Je nach Stärke des Befalls gehören zu den typischen Symptomen leichte Hustenanfälle, aber auch Atemnot, Herzschwäche, Blutungsneigung und teils sogar tödliches Kreislaufversagen.

Fallberichte der Uni Zürich: Tödlich bei 7 von 10 Hunden

Fallberichte der Universität Zürich verdeutlichen, wie lebensbedrohlich Lungenwürmer für Hunde sein können: Bei 7 von 10 vorgestellten Patienten führte der Befall mit dem Lungenwurm Angiostrongylus vasorum zum Tod. Eine sachgerechte Vorsorge bzw. rechtzeitige Behandlung mit einer gegen Lungenwürmer wirksamen Wurmkur hätte diesen fatalen Ausgang verhindern können.

Der Einzige Schutz: Die richtige Entwurmung

Der einzige Schutz vor einem Befall mit Lungenwürmern und seinen möglichen Folgen sind regelmäßige Entwurmungen mit einer Wurmkur, die nachgewiesenermaßen auch gegen Lungenwürmer wie Angiostrongylus vasorum und Crenosoma vulpis wirkt.

Eine Beratung und entsprechende Präparate erhalten Sie in unserer Praxis.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auch unter www.lungenwürmer.de

(Quelle: BAYER, TFA aktiv)

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Retten um jeden Preis?

Montag, 8. Oktober 2012 13:26

05. Oktober 2012

Foto: fotolia/© jennerwein77

Foto: fotolia/© jennerwein77

Mitgefühl, Sorge und Hilfsbereitschaft veranlassen Menschen, sich vermeintlich verlassener, kranker oder auch verletzter Wildtiere anzunehmen. „Vermeintlich verlassen“ deswegen, weil in vielen Fällen diese Tiere, meist Jungtiere, nicht verlassen sind. Das zu beurteilen, erfordert Beobachtungsgabe, Geduld und Wissen!

Was man wissen sollte:
Wildtiere sind herrenlos! Sie unterliegen zu einem Teil dem Bundesjagdgesetz und dem jeweiligen Landes- Jagdgesetz und zum anderen Teil dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Tierarten, die unter das Bundesjagdgesetz
bzw. das Landes-Jagdgesetz fallen, sind im Gesetz aufgelistet.

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg

Alle anderen fallen unter das Bundesnaturschutzgesetz und hier unter den Artenschutz.
Grundsätzlich ist es verboten und damit gesetzeswidrig, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen!!!

Weitere Informationen finden Sie in nachfolgender Broschüre:

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